1. Vereinsbeiträge
Der Jahresbeitrag beträgt
120,- Euro
-für alle Mitglieder
außer
60,- Euro
- für Auszubildende/ Studenten/ Senioren ab dem 60. Lebensjahr welche EU- bzw. BU-Rentner sind/
Mitglieder welche BU-Rentner sind/ Arbeitssuchende und sich in Elternzeit befindliche Mitglieder
( hier sind zur Reduzierung des Mitgliederbeitrages unaufgefordert die Belege dafür vorzulegen!).
Bei Eintritt nach dem 1.1. wird der Monat berücksichtigt,
in dem die Mitgliedschaft eingegangen ist, so dass sich der Jahresbeitrag verringert.
Ist ein Mitglied mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge länger als einen Monat im Rückstand, wird er nach zweimaliger schriftlicher Mahnung aus dem Verein ausgeschlossen.
Jahresbeiträge sind jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres für das nächste Vereinsjahr fällig.
Bareinzahlungen oder Überweisungen müssen rechtzeitig auf folgendem Konto eingehen:
Kto.- Inhaber: Tauchsport Nautic e.V
Deutsche Skatbank
Zweigniederlassung der VR- Bank Altenburger Land eG
IBAN: DE12 8306 5408 0004 8663 20
BIC: GENO DEF1 SLR
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag,
der an den Vorstand gerichtet werden muss.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter
zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich auch zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
Dem Tauchsport NAUTIC e.V. können auch passive, fördernde und Ehrenmitglieder
( ab dem 75. Lebensjahr oder auf Vorschlag des Vorstandes für besondere Leistungen ) angehören.
Der Erwerb der fördernden Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Der Vorstand entscheidet über einen Aufnahmeantrag nach satzungsmäßigem Ermessen und wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Eine Ablehnung der Aufnahme erfolgt schriftlich ohne Begründung.
2. Satzung
Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung und Beachtung der Vereinssatzung sowie der Vereins- und Geräteordnung.
3. Aufwandsentschädigungen
Für Vereins spezifische Ausbildungen, Weiterbildungen entscheidet der Vorstand.
4. Sportliches Verhalten bei Veranstaltungen/ Vereinstraining
Beim Vereinstraining sowie Veranstaltungen des Tauchsport NAUTIC e.V. sind die Richtlinien für sportliches Tauchen
sowie die Haus- und Bäderordnung der Schwimmbäder zu beachten.
Verstöße dagegen werden mit Bäderverbot geahndet. Teilnehmer sind Vereinsmitglieder. Eltern haften für ihre Kinder.